“Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik wird ab 22. Juni 2020 wieder zugelassen. Voraussetzung ist ein Mindestabstand der Beteiligten von 2m, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Das Wissenschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein entsprechendes Hygienekonzept entwickeln und veröffentlichen.”
Wir informieren Sie, sobald uns das Hygienekonzept vorliegt.
Hier die Pressemitteilung von Kunstminister Bernd Sibler aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Zum Reinhören in die Sendung des Bayerischer Rundfunks: Chorproben sind wieder möglich.