GEMA

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Wer geschützte Musik aufführt, kommt um sie nicht herum. Für Rechteinhaber wie Komponisten, Arrangeure, Textdichter, Musikverlage in aller Welt ist sie oft eine Überlebensgarantie. Der neue, mit der GEMA ausgehandelte Vertrag, weist einige Veränderungen gegenüber dem bisherigen auf.

Alle Musikwiedergaben (Konzerte, Liederabende sowie gesellige Veranstaltungen mit Musiknutzung) sind unmittelbar nach dem Stattfinden zu melden, spätestens jedoch bis zum 10. des Folgemonats. Bitte nutzen Sie hierfür das unten stehende GEMA-Meldeformular und senden Sie dieses sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben an die GEMA-Sachbearbeitung des Maintal-Sängerbundes.

• Gema-Meldung (GEMA_Meldeformular_2020.pdf)
• Hinweise zur GEMA-Anmeldung (Hinweise zur Gema-Anmeldung)
• Gema-Gesamtvertrag (GEMA_Gesamtvertrag_2018)
• Gema-Lizenzvereinbarung_2018 (GEMA-Lizenzvertrag_2018)

 

Neu ab 2023: Pauschale Lösung der GEMA für eintrittsfreie Veranstaltungen

Um Ihr Engagement zu fördern, haben der Freistaat Bayern und die GEMA eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine getroffen. 

Für bayerische Vereine fallen für bis zu 2 eintrittsfreie Vereinsfeste im Jahr keine GEMA Lizenzkosten an.

Wichtig: Der bestehende Gesamtvertrag zwischen DCV und GEMA hat Vorrang, d.h. die Meldungen für Ihre Konzerte erfolgen nach wie vor über das bekannte Formular an den MSB, der auch weiterhin die Gebühren für Ihre Chorkonzerte übernimmt, egal, ob mit oder ohne Eintritt. 

Nutzen Sie die Gratis-Pauschale des Freistaates Bayern für eintrittsfreie Veranstaltungen, die NICHT im Rahmen des Gesamtvertrages abgedeckt sind, also z.B. für ein Vereinsfest oder eine Maibaumaufstellung. 
Diese Veranstaltungen müssen direkt über das GEMA-Onlineportal gemeldet werden. 

Weitere Infos erhalten Sie hier: Bayern übernimmt GEMA Gebühren ehrenamtlicher Vereine