GEMA
GEMA
Wer geschützte Musik aufführt, kommt um sie nicht herum. Für Rechteinhaber wie Komponisten, Arrangeure, Textdichter, Musikverlage in aller Welt ist sie oft eine Überlebensgarantie. Der neue, mit der GEMA ausgehandelte Vertrag, weist einige Veränderungen gegenüber dem bisherigen auf.
Alle Musikwiedergaben (Konzerte, Liederabende sowie gesellige Veranstaltungen mit Musiknutzung) sind unmittelbar nach dem Stattfinden zu melden, spätestens jedoch bis zum 10. des Folgemonats. Bitte nutzen Sie hierfür das unten stehende GEMA-Meldeformular und senden Sie dieses sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben an die GEMA-Sachbearbeitung des Maintal-Sängerbundes.
• Gema-Meldung (GEMA_Meldeformular_2020.pdf)
• Hinweise zur GEMA-Anmeldung (Hinweise zur Gema-Anmeldung)
• Gema-Gesamtvertrag (GEMA_Gesamtvertrag_2018)
• Gema-Lizenzvereinbarung_2018 (GEMA-Lizenzvertrag_2018)