Die Präsidenten der vier Bayerischen Chorverbände haben über das Pfingstwochenende intensiv beraten. Die Unstimmigkeiten und Ungerechtigkeiten bei den Regelungen für verschiedene gesellschaftliche Gruppierungen wurden in einem dringenden Brief an die Bayerische Staatsregierung zusammengefasst und mit der klaren Forderung nach einer schnellstmöglichen Nachbesserung versandt.
Dienstag, 25.05.2021
Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Florian Herrmann,
sehr geehrter Herr Staatsminister Klaus Holetschek,
sehr geehrter Herr Staatsminister Bernd Sibler,
der anfänglichen Freude über die Wiederermöglichung von Proben und Auftritten für Chöre und Laienmusikensembles in Bayern nach Ankündigung durch den Ministerpräsidenten am 4. Mai und Bekanntmachung des Ministerratsbeschlusses am 10. Mai mit Aussicht auf eine Wiederaufnahme des Probenbetriebs ab 21. Mai folgte mit der Veröffentlichung des Rahmenhygienekonzepts eine heftige Ernüchterung.
Nicht nur der Umstand, dass die Veröffentlichung der Bekanntmachungen (BayMbl 353 + 354 am 19. Mai., 12.BayIfSMV Fortschreibung vom 20.Mai) mit einem nicht nachvollziehbaren Abstand von 15 Tagen nach der ersten Ankündigung und erst 2 Tage vor Inkraftsetzung erfolgte, sondern vor allem die offenkundig zu Tage tretende Ungleichbehandlung des Laienchorwesens etwa gegenüber dem Amateursport löste umgehend sehr zahlreiche und deutliche bayernweite Reaktionen in den Reihen unserer rund 3070 Mitgliedschöre aus.
Diese reichen von verhaltener Freude über den bescheidenen Öffnungsschritt, massivem Unverständnis für die nicht aufeinander abgestimmten Regelungen bis hin zu sehr verärgerten Reaktionen über die Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen gesellschaftlichen Gruppen, die an Deutlichkeit keinen Zweifel lassen. Ursache dafür ist, dass die mit den ministeriellen Ankündigungen und Presseveröffentlichungen für die Wiederaufnahme des Probenbetriebs erwarteten praxisbezogenen Regelungen nicht die Ergebnisse der intensiven Vorgespräche wiedergeben, sondern im Gegensatz zu zeitgleich geregelten vergleichbaren Bereichen sogar noch verschärft wurden.
Als besonders schwerwiegend wird dabei empfunden, dass eine Erleichterung bei den Testpflichten für die Laienmusik in § 27 Abs. 2 der 12. BayIfSMV für Inzidenzen unter 50 im Gegensatz zu Erleichterungen für die Außengastronomie, die kulturellen Veranstaltungen und den Sport nicht enthalten ist. Allein für die Proben in der Laienmusik gilt demnach eine Testpflicht bei Inzidenzen von 0 (!) bis 100.
Die generelle Begrenzung der Personenzahl für Proben im Laienmusikbereich auf 10 innen und 20 im Freien wurde bereits im April, also noch zu Zeiten mit einer bayernweiten 7-Tage-Inzidenz von weit über 100, für einen ersten, zeitlich begrenzten Öffnungsschritt diskutiert. Diese Personenbegrenzung ohne Berücksichtigung der Inzidenzzahlen passt mit den jetzt zeitgleich veröffentlichten Rahmenkonzepten für kulturelle Veranstaltungen und den Sport sowie den Regelungen für weitere Öffnungsschritte nach § 27 der fortgeschriebenen 12. BayIfSMV ebenfalls nicht mehr zusammen.
Weitere Unschärfen bei einzelnen Regelungen sorgen für Unsicherheit. Hierzu zählen insbesondere eine klare Regelung bei der Ermittlung der zulässigen Personenzahl unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene (SchAusnahmV) sowie eine klare Definition der Abstandsregeln für Geimpfte, Genesene und Haushaltsangehörige.
Die für eine Teilnahme am Präsenzunterricht verpflichtenden Tests für Schulkinder müssen mit einfacher Bestätigung durch die Schule auch für Kinderchorproben und andere außerschulische Angebote im zeitlichen Gültigkeitsrahmen anerkannt werden. Eine taggleiche doppelte Testpflicht findet keine Akzeptanz, verursacht erhebliche unnötige Kosten und zusätzlichen Betreuungsaufwand, führt zum Fernbleiben von außerschulischen Angeboten und zerstört damit die Nachwuchsarbeit.
Auf viele dieser Punkte wurde bereits im Vorfeld bei den vorbereitenden fachlichen Abstimmungsgesprächen mit dem StMWK ausdrücklich hingewiesen, ohne dass sie nun in die veröffentlichten Regelungen Eingang gefunden haben. Wissenschaftliche valide Daten zu den Anforderungen an die Mindestabstände wurden einfach nicht berücksichtigt. Ergebnis sind praxisferne, nicht faktenbasierte und damit teilweise nicht schlüssige bzw. nachvollziehbare Regelungen. Darüber hinaus fehlen jegliche Hinweise auf weitere Öffnungsschritte.
Als Vertreter von über 90.000 Chorsängerinnen und Chorsängern in Bayern erwarten wir mit der zum 7. Juni anstehenden Fortschreibung der 12. BayIfSMV klare Regelungen zu folgenden Punkten mit ergänzender Anpassung des Hygienekonzepts für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater:
- Klare Festlegung weiterer Öffnungsperspektiven (Schritt 2), z.B.: Unbegrenzte Personenzahl mit Mindestabstandsregelung, ggf. Testpflicht bei einer Inzidenz von 50-100
- Klare Festlegung, dass die Testpflicht unter einer Inzidenz von 50 entfällt
- Klare Festlegung, dass für Kinder und Jugendliche die in den Schulen durchgeführten Schnellteste im Rahmen ihrer zeitlichen Gültigkeit auch für Chorproben und Auftritte gelten
- Klare Bestätigung der Ausnahmenregelung für Geimpfte und Genesene bei der Ermittlung der Personenzahl (SchAusnahmV)
- Klare Bestätigung der aufgehobenen Mindestabstände für Geimpfte, Genesene und Angehörige eines Haushalts.
Unsere Sängerinnen und Sänger erwarten eine eindeutige und schnelle Antwort auf ihre missliche Lage und eine Beendigung der eklatanten Ungleichbehandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Seebacher
Bayerischer Sängerbund e.V.
Dr. Paul Wengert
Chorverband Bayerisch-Schwaben e.V.
Prof. Dr. Friedhelm Brusniak
Fränkischer Sängerbund e.V.
Hermann Arnold
Maintal Sängerbund 1858 e.V.