Singen - gute Idee

„Wir arbeiten dafür, dass das Singen attraktiv bleibt!“
Neuwahlen beim MSB strahlen Kontinuität und Aufbruchsstimmung aus

Das neue Präsidium des MSB wurde in Bürgstadt für drei Jahre gewählt – jeweils einstimmig: V.l.n.r. Benno Binschek (stellvertretender Bundeschormeister, stand nicht zur Wahl), Rebecca Schmitt (Jugendreferentin), Oliver Zahn (Medienreferent), Helmut Kaltenhauser (Vizepräsident), Almut Lang (Vizepräsidentin), Hermann Arnold (Präsident), Bettina Wagner (Geschäftsführerin), Werner Heun (Schatzmeister) und Vera Zöller (Gema-Referentin).

Singen ist und bleibt wichtig, ja unentbehrlich für die Menschen und für die Gesellschaft – trotz alledem, trotz Coronazwangspause. So könnte die Überschrift lauten, wenn man die knapp dreistündige Bundesversammlung des Maintal Sängerbunds am Bürgstadt auf einen Nenner bringen wollte. Die Probleme, die in letzten knapp drei Jahren auch der Verband hatte, wurden nicht klein geredet – ein Rückgang von gut 20 Prozent an Sängerinnen und Sängern ist schließlich keine Kleinigkeit. Aber – und das machten auch die Grußworte von Landrat Jens Marco Scherf und von Bürgstadts Bürgermeister Thomas Grün deutlich – sie dürfen kein Grund für Resignation sein.

Davon war in der durchaus diskussionsfreudigen, aber auch sehr geschlossenen dreistündigen Veranstaltung mit Neuwahlen auch keine Spur feststellbar – im Gegenteil: Die Wahl der acht Mitglieder im Präsidium war im Vorfeld so gut vorbereitet, dass alle Nominierten ohne Gegenkandidaten und auch ohne Gegenstimmen in ihre Ämter gewählt wurde. Nur das Amt des Schriftführers konnte wegen eines kurzfristigen Rückzugs am Samstag noch nicht besetzt werden, und das Präsidium wurde beauftragt, für eine kommissarische Besetzung zu sorgen. Kontinuität war angesagt: Fünf der bisherigen Präsidiumsmitglieder führen ihre bisherigen Ämter weiter, Almut Lang, bisher Jugendreferentin, wird zur neuen Vizepräsidentin und ihr bisheriges Amt übernimmt nun Rebecca Schmitt. Die brachte bei ihrer kurzen Vorstellung das auf den Punkt, was offenbar den  meisten Anwesenden aus der Seele sprach, mit großem Beifall quittiert wurde und zu ihrer einstimmigen Wahl führte: „ Nach der langen Zeit der Einschränkungen ist es gerade jetzt wichtig, Kindern und Jugendlichen ein attraktives Chorangebot zu unterbreiten und dabei auch neue Wege und Strukturen auszuprobieren. Ich möchte mich gerne als Jugendreferentin engagieren, da ich als Chorleiterin sowie während meiner Tätigkeit als Musik- und Deutschlehrerin immer wieder erleben darf, wie die Musik – im Besonderen das Singen – den Kindern und Jugendlichen Kraft gibt, eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung darstellt, den Zusammenhalt stärkt und auch außermusikalische Talente fördert.“ Genau das hatte auch ihre Vorgängerin betont, ein deutliches Zeichen dafür, dass man beim MSB genau weiß, dass die Kinder und Jugendlichen besonders stark unter den Einschränkungen gelitten haben, dass sie aber für die Zukunft der Chöre und auch des Verbandes eine zentrale Rolle spielen. 

Die Geschäftsberichte spiegelten natürlich die Probleme in den „drei turbulenten Jahren“, wie der alte und neue Präsident sagte, der viel Zustimmung für seine  Bemerkung erntete, dass so manche politische Entscheidung in Coronazeiten alles andere als konsequent und nachvollziehbar war. Allerdings lobten er und der alte und neue Schatzmeister Werner Heun die Bereitschaft des Freistaates Bayern, die Chöre und auch den MSB finanziell in der Krise möglichst gut zu unterstützen. So sieht es auch mit den Finanzen des Verbands aktuell gut aus und man kann mit Elan Projekte angehen, um den Neustart erfolgreich zu gestalten. Ganz wichtig war, was MdL Dr. Helmut Kaltenhauser, alter und neuer Vizepräsident des Verbands, als Präsident des Bayerischen Musikrates über dessen Arbeit und Unterstützung gerade in schwierigen Zeiten zu sagen hatte. Ein paar Beispiele für die Entschlossenheit des MSB zum kraftvollen Wieder- und Neustart nach der erzwungenen Untätigkeit: das Chorfestival im Landkreis Aschaffenburg im Oktober 2023, die Unterstützung des internationalen Chorfestivals im Landkreis Miltenberg im kommenden Jahr, intensive Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zusammen mit vielen Anstrengungen, die Kinder und Jugendlichen wieder für das gemeinsame Singen zurückzugewinnen, wie sie der Musiklehrer am Gymnasium Hösbach Benno Binschek, stellvertretender Bundeschormeister, skizzierte. Wie ein roter Faden zog sich durch die Veranstaltung, was Hermann Arnold gegen Ende noch einmal präzisierte: „Wir sitzen alle in einem Boot und rudern gemeinsam.“ Entschieden trat er für ein „Chorsingen ohne Kirchturmdenken“ ein und forderte gemeinsame Anstrengungen. Ein bekannter Werbeslogan hätte als Motto über dem Treffen stehen können: „Es gibt viel zu tun – packen wir’s an!“

Lösung in Sicht

Transparenzregister

Lösung zur Gebührenbefreiung und Eintragungspflicht: Amateurmusikverbände begrüßen Erleichterungen für gemeinnützige Vereine. Die Eintragung in das Transparenzregister soll für Vereine zukünftig automatisch erfolgen. Ab dem Jahr 2024 ist kein Antrag für die Gebührenbefreiung mehr notwendig. Für 2021-2023 greift ein vereinfachtes Verfahren.

Die seit 2017 bestehende Beitragspflicht für die Verwaltung des Transparenzregisters, von denen viele Vereine erst kürzlich durch erstmaligen Versand einer Rechnung für die vergangenen Jahre erfuhren, wird verändert. Der Deutsche Bundestag beschloss in seiner gestrigen Sitzung am 10. Juni, das umstrittene Transparenzregister anzupassen. Die rückwirkende Zahlungsaufforderung wird zwar nicht gestoppt, wir konnten allerdings folgende Ergebnisse erzielen:

1. Für eine Übergangszeit bis 2023 soll es eine erleichterte Befreiung von der Zahlungspflicht geben;

2. Ab dem Jahr 2024 soll ein Antrag für die Gebührenbefreiung nicht mehr notwendig sein.

Der Bundesmusikverband (BMCO), die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) und der Deutsche Chorverband (DCV), die tausende gemeinnützige Musikvereine vertreten, hatten sich u.a. neben dem Deutschen Olympischen Sportbund, dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement und dem Deutschen Kulturrat für eine Vereinfachung der bürokratischen Regelungen im Kontext des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG) eingesetzt.

Zentrales Anliegen war, eine automatische Eintragung in das Transparenzregister und eine vereinfachte Gebührenbefreiung für die vielen gemeinnützigen Vereine im Bereich der Amateurmusik zu erwirken. Die errungene Lösung bedeutet für die ehrenamtlich und vereinsgetragene Amateurmusik eine große Entlastung. Die automatische Eintragung in das Transparenzregister bedeutet für 14,3 Millionen Menschen im Bereich der Amateurmusik mehr Bürokratie-Abbau.

Die Präsidenten Benjamin Strasser MdB (BMCO), Paul Lehrieder MdB (BDMV) und Christian Wulff (DCV) sowie Petra Merkel (MdB 2002-13 und Vizepräsidentin des DCV) begrüßten die Entscheidung des Deutschen Bundestags und das damit verbundene parteiübergreifende Signal: Amateurmusizieren braucht bürokratiearme Strukturen, damit die Amateurmusiklandschaft im Ehrenamt lebendig bleiben kann.

Weitere Informationen:
Das im Geldwäschegesetz §§ 18 ff verankerte Transparenzregister ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Register, in das seit dem 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften einzutragen sind. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, das am 26. Juni 2017 in Kraft trat.

Für gemeinnützige Vereine  galt ab dem Jahr 2020, dass sie durch Antrag davon befreit werden konnten, Gebühren für die Führung des Transparenzregisters an die Bundesanzeiger Verlag GmbH zu zahlen. Dazu waren viele Musikvereine seit Herbst 2019 aufgefordert worden. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) hat sich daraufhin gemeinsam mit der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) und dem Deutschen Chorverband e.V. (DCV) für eine Gebührenbefreiung eingesetzt.

Quelle: www.bundesmusikverband.de/pressemitteilungen

GROSSE ERLEICHTERUNG BEI DEN CHÖREN

Die intensiven Bemühungen unserer Laienmusikverbände und des Bayerischen Musikrates waren erfolgreich: Nach vielen Monaten Stillstand im Proben- und Konzertbetrieb unserer Mitgliedschöre hat die Staatsregierung umfangreiche Lockerungen ab Montag, 07.06.2021 angekündigt.

– Bei einer Inzidenz > 100 gilt bis 30.06.2021 weiterhin die Bundesnotbremse,
– bei Inzidenz unter 100 gilt ab Montag, 07.06.2021 die 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV).

Darin sollen umfangreiche Lockerungen in Kraft treten, im Laienmusikbereich sind dies speziell:

  • Aufhebung der Personenbegrenzung bei Proben im Innen- und Außenbereich. Die Maximalteilnehmer*innenzahl errechnet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes. Die Mindestabstände (1,50 Meter zur Seite, 2,0 Meter in Singrichtung) sind einzuhalten. Die Maskenpflicht im Innenbereich bleibt unverändert bestehen.
  • Aufhebung der Testpflicht bei stabiler Inzidenz unter 50.
  • Geimpfte / Genesene sind grundsätzlich von der Testpflicht befreit.
  • Sofern noch eine Testpflicht besteht, werden im Kinder- und Jugendbereich die Testungen im Rahmen des Schulunterrichts auch im außerschulischen Bereich anerkannt: Es muss keine zusätzliche Testung am gleichen Tag erfolgen.
  • Aufhebung der Personenbegrenzung im Bereich des außerschulischen Musikunterrichts.
  • Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Personen (bei fester Sitzplatzzuordnung)  zugelassen.

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 04.06.2021

13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gültig ab 07.06.2021
– Verordnung-2021-384 –

Ihr
Hermann Arnold
MSB-Präsident

VORWEIHNACHTLICHES MACHT HOFFNUNG

Es gibt Chöre in Schule und Verein, die sich durch die Corona-Pandemie nicht entmutigen lassen und mit viel Liebe zu Details musikalisch und und menschlich Wärme vermitteln. Digital aufgearbeitet, der Corona-Pandemie zum Trotz.
Hier eine kleine Auswahl an Ideen, die wir gerne ergänzen:

“Intakt – derChor” aus  Laudenbach https://youtu.be/mFykob6tzDQ

Schulchöre des Hanns-Seidel-Gymnasiums in Hösbach. https://www.hanns-seidel-gymnasium.de/

Die Songshine-Tönchen aus Pflaumheim http://youtube.toenchen.de

 

Allen Sängerinnen und Sängern im MSB wünsche ich Gesundheit und eine besinnliche Adventszeit.

Hermann Arnold
Präsident Maintal-Sängerbund

CORONA UND CHORPROBEN

Chorproben sind zur Zeit nicht möglich!

Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen wurden in die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) übernommen. Chorproben sind daher durch die übergeordneten §§ 1 und 3 untersagt.

Die Verordnung ist seit 09.12.2020 in Kraft und gilt bis 05.01.2020.

Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit!

Hermann Arnold
Präsident Maintal-Sängerbund