Aktuelles - Archiv
Chorproben sind zur Zeit nicht möglich!
Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen wurden in die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) übernommen. Chorproben sind daher durch die übergeordneten §§ 1 und 3 untersagt.
Die Verordnung ist seit 09.12.2020 in Kraft und gilt bis 05.01.2020.
Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit!
Hermann Arnold
Präsident Maintal-Sängerbund
Ehrenamt im Verein
Vereine übernehmen im Gemeindeleben eine prägende Rolle für die Gemeinschaft. Die Kenntnis wichtiger Steuervorschriften ist für die Vereinsvertreter hilfreich und nützlich. Im Rahmen einer Fach-Veranstaltung hat das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Aschaffenburg Schwerpunkte der Vereinsbesteuerung vorgestellt und erläutert. Dazu können Sie sich die Informations-Broschüre „Steuertipps für Vereine“ zusenden lassen oder über die Homepage des Staatsministeriums herunter laden.
Die intensiven Bemühungen unserer Laienmusikverbände und des Bayerischen Musikrates waren erfolgreich: Nach vielen Monaten Stillstand im Proben- und Konzertbetrieb unserer Mitgliedschöre hat die Staatsregierung umfangreiche Lockerungen ab Montag, 07.06.2021 angekündigt.
– Bei einer Inzidenz > 100 gilt bis 30.06.2021 weiterhin die Bundesnotbremse,
– bei Inzidenz unter 100 gilt ab Montag, 07.06.2021 die 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV).
Darin sollen umfangreiche Lockerungen in Kraft treten, im Laienmusikbereich sind dies speziell:
- Aufhebung der Personenbegrenzung bei Proben im Innen- und Außenbereich. Die Maximalteilnehmer*innenzahl errechnet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes. Die Mindestabstände (1,50 Meter zur Seite, 2,0 Meter in Singrichtung) sind einzuhalten. Die Maskenpflicht im Innenbereich bleibt unverändert bestehen.
- Aufhebung der Testpflicht bei stabiler Inzidenz unter 50.
- Geimpfte / Genesene sind grundsätzlich von der Testpflicht befreit.
- Sofern noch eine Testpflicht besteht, werden im Kinder- und Jugendbereich die Testungen im Rahmen des Schulunterrichts auch im außerschulischen Bereich anerkannt: Es muss keine zusätzliche Testung am gleichen Tag erfolgen.
- Aufhebung der Personenbegrenzung im Bereich des außerschulischen Musikunterrichts.
- Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Personen (bei fester Sitzplatzzuordnung) zugelassen.
> Bericht aus der Kabinettssitzung vom 04.06.2021
13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gültig ab 07.06.2021
– Verordnung-2021-384 –
Ihr
Hermann Arnold
MSB-Präsident
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