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Aktuelles - Archiv

„Wir arbeiten dafür, dass das Singen attraktiv bleibt!“
Neuwahlen beim MSB strahlen Kontinuität und Aufbruchsstimmung aus

Das neue Präsidium des MSB wurde in Bürgstadt für drei Jahre gewählt – jeweils einstimmig: V.l.n.r. Benno Binschek (stellvertretender Bundeschormeister, stand nicht zur Wahl), Rebecca Schmitt (Jugendreferentin), Oliver Zahn (Medienreferent), Helmut Kaltenhauser (Vizepräsident), Almut Lang (Vizepräsidentin), Hermann Arnold (Präsident), Bettina Wagner (Geschäftsführerin), Werner Heun (Schatzmeister) und Vera Zöller (Gema-Referentin).

Singen ist und bleibt wichtig, ja unentbehrlich für die Menschen und für die Gesellschaft – trotz alledem, trotz Coronazwangspause. So könnte die Überschrift lauten, wenn man die knapp dreistündige Bundesversammlung des Maintal Sängerbunds am Bürgstadt auf einen Nenner bringen wollte. Die Probleme, die in letzten knapp drei Jahren auch der Verband hatte, wurden nicht klein geredet – ein Rückgang von gut 20 Prozent an Sängerinnen und Sängern ist schließlich keine Kleinigkeit. Aber – und das machten auch die Grußworte von Landrat Jens Marco Scherf und von Bürgstadts Bürgermeister Thomas Grün deutlich – sie dürfen kein Grund für Resignation sein.

Davon war in der durchaus diskussionsfreudigen, aber auch sehr geschlossenen dreistündigen Veranstaltung mit Neuwahlen auch keine Spur feststellbar – im Gegenteil: Die Wahl der acht Mitglieder im Präsidium war im Vorfeld so gut vorbereitet, dass alle Nominierten ohne Gegenkandidaten und auch ohne Gegenstimmen in ihre Ämter gewählt wurde. Nur das Amt des Schriftführers konnte wegen eines kurzfristigen Rückzugs am Samstag noch nicht besetzt werden, und das Präsidium wurde beauftragt, für eine kommissarische Besetzung zu sorgen. Kontinuität war angesagt: Fünf der bisherigen Präsidiumsmitglieder führen ihre bisherigen Ämter weiter, Almut Lang, bisher Jugendreferentin, wird zur neuen Vizepräsidentin und ihr bisheriges Amt übernimmt nun Rebecca Schmitt. Die brachte bei ihrer kurzen Vorstellung das auf den Punkt, was offenbar den  meisten Anwesenden aus der Seele sprach, mit großem Beifall quittiert wurde und zu ihrer einstimmigen Wahl führte: „ Nach der langen Zeit der Einschränkungen ist es gerade jetzt wichtig, Kindern und Jugendlichen ein attraktives Chorangebot zu unterbreiten und dabei auch neue Wege und Strukturen auszuprobieren. Ich möchte mich gerne als Jugendreferentin engagieren, da ich als Chorleiterin sowie während meiner Tätigkeit als Musik- und Deutschlehrerin immer wieder erleben darf, wie die Musik – im Besonderen das Singen – den Kindern und Jugendlichen Kraft gibt, eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung darstellt, den Zusammenhalt stärkt und auch außermusikalische Talente fördert.“ Genau das hatte auch ihre Vorgängerin betont, ein deutliches Zeichen dafür, dass man beim MSB genau weiß, dass die Kinder und Jugendlichen besonders stark unter den Einschränkungen gelitten haben, dass sie aber für die Zukunft der Chöre und auch des Verbandes eine zentrale Rolle spielen. 

Die Geschäftsberichte spiegelten natürlich die Probleme in den „drei turbulenten Jahren“, wie der alte und neue Präsident sagte, der viel Zustimmung für seine  Bemerkung erntete, dass so manche politische Entscheidung in Coronazeiten alles andere als konsequent und nachvollziehbar war. Allerdings lobten er und der alte und neue Schatzmeister Werner Heun die Bereitschaft des Freistaates Bayern, die Chöre und auch den MSB finanziell in der Krise möglichst gut zu unterstützen. So sieht es auch mit den Finanzen des Verbands aktuell gut aus und man kann mit Elan Projekte angehen, um den Neustart erfolgreich zu gestalten. Ganz wichtig war, was MdL Dr. Helmut Kaltenhauser, alter und neuer Vizepräsident des Verbands, als Präsident des Bayerischen Musikrates über dessen Arbeit und Unterstützung gerade in schwierigen Zeiten zu sagen hatte. Ein paar Beispiele für die Entschlossenheit des MSB zum kraftvollen Wieder- und Neustart nach der erzwungenen Untätigkeit: das Chorfestival im Landkreis Aschaffenburg im Oktober 2023, die Unterstützung des internationalen Chorfestivals im Landkreis Miltenberg im kommenden Jahr, intensive Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zusammen mit vielen Anstrengungen, die Kinder und Jugendlichen wieder für das gemeinsame Singen zurückzugewinnen, wie sie der Musiklehrer am Gymnasium Hösbach Benno Binschek, stellvertretender Bundeschormeister, skizzierte. Wie ein roter Faden zog sich durch die Veranstaltung, was Hermann Arnold gegen Ende noch einmal präzisierte: „Wir sitzen alle in einem Boot und rudern gemeinsam.“ Entschieden trat er für ein „Chorsingen ohne Kirchturmdenken“ ein und forderte gemeinsame Anstrengungen. Ein bekannter Werbeslogan hätte als Motto über dem Treffen stehen können: „Es gibt viel zu tun – packen wir’s an!“

Seit 22.06.2020 ist das Rahmenhygienekonzept der beiden Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst veröffentlicht und wurde an die Vereine weiter gereicht. Da vor dem Konzert die Probe liegt, hier zur Absicherung noch einmal  das Muster der Bayerischen Chorverbände: Hygienekonzept_Vorlage

Die Freude am Chorsingen können Sie wieder entdecken, wenn Sie:

– Hygiene und Abstandsregeln einhalten,
– die Maskenpflicht beachten,
– sich an Lüftungsregeln begrenzter Probendauer halten,
– Ihrer Dokumentationspflicht nachkommen.

Bitte beachten Sie, dass für die rechtliche Verbindlichkeit ausschließlich das Rahmenhygienekonzept des StMWK Bayern gilt:Hygienekonzept-für-Chorgesang-im-Bereich-der-Laienmusik

“Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik wird ab 22. Juni 2020 wieder zugelassen. Voraussetzung ist ein Mindestabstand der Beteiligten von 2m, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Das Wissenschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein entsprechendes Hygienekonzept entwickeln und veröffentlichen.”
Wir informieren Sie, sobald uns das Hygienekonzept vorliegt.

Hier die Pressemitteilung von Kunstminister Bernd Sibler aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Zum Reinhören in die Sendung des Bayerischer Rundfunks: Chorproben sind wieder möglich.

In Bayern bleiben Chorproben weiterhin untersagt! Lesen Sie dazu die Vollzugsanordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 4. Juni 2020.
Die vier Bayerischen Chorverbände, welche ca. 90.000 Chorsängerinnen und -sänger in Bayern vertreten, wehren sich mit einem gemeinsamen Brandbrief an Staatsministerin Melanie Huml, Staatsminister Bernd Sibler sowie Staatsminister Dr. Florian Herrmann.

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Wir bemühen uns, Ihnen aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen bereitzustellen, um möglichst  bald eine Rückkehr zum regulären Chorbetrieb zu ermöglichen.  Offene Fragen beantworten wir nach bestem Wissen,  verständlicherweise nicht rechtsverbindlich, da auch von staatlicher Seite die Maßnahmen zur Corona-Strategie ständig aktualisiert werden. 

Die Rahmenbedingungen für unsere Vereine und Chöre haben sich aufgrund  der Bekämpfung der Corona-Pandemie  dramatisch verändert. So können zwar Konzerte unter Auflagen demnächst wieder stattfinden, noch nicht aber die dafür nötigen Proben.

Konzerte

Ab 15. Juni 2020 ist laut Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei die Wiederaufnahme des Theater-, Konzert-, und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs unter Zugrundelegung des entsprechenden Konzepts des Wissenschaftsministeriums in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium (bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen, bis zu 100 Gäste im Freien) möglich.

1.000 € pro Monat für freischaffende KünstlerInnen

Wie von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Kunstminister Bernd Sibler am 14. Mai mitgeteilt, wird das Hilfsprogramm für Künstlerinnen und Künstler für einen erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten umgesetzt:
Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern, wenn sie nach Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Tätigkeit verdienen, auch wenn sie nicht über die KSK versichert sind, inhaltlich aber die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen.
Mit diesem „Modell KSK Plus“ werden die Kriterien für eine Mitgliedschaft angelegt, ohne formal eine KSK-Mitgliedschaft zu fordern.

Die Künstlerinnen und Künstler sollen über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen.

Die Online-Antragstellung ist unter diesem Link möglich:
https://www.kuenstlerhilfe-corona.bayern

Für Informationen und Fragen steht eine Hotline des Kompetenzteams der Kultur- und Kreativwirtschaft  in München zur Verfügung. Rufnummer: 089 233 289 22. erreichbar von Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 13 Uhr.

Hilfen für Vereine

Ebenso wurde von der bayerischen Staatsregierung die Anregung eines Vereinsprogramms aufgegriffen und vergangene Woche eine Förderung von 1.000 Euro je Laienmusikverein verkündet. Insgesamt steht hierfür ein Budget von bis zu 10 Mio. Euro zur Verfügung. Der Bayerische Musikrat bemüht sich, in die Ausarbeitung des Förderprogramms mit eingebunden zu werden.

Alternative Probenkonzepte

Viele Chorleiter sind in den Chören freiberuflich tätig. Das heißt, ein Vergütungsanspruch besteht nur dann, wenn eine Leistung erbracht wird oder erbracht werden kann. Insofern empfehlen wir,  alternative Konzepte in die Vereinsarbeit einzubeziehen, z.B. Online-Proben oder Audio-Dateien  zu versenden. Beispiele finden Sie in den sozialen Netzwerken.

Sind solche Proben nicht möglich,  bietet es sich an, die Chorleiter im Rahmen einer Vorschuss-Regelung weiter zu bezahlen  und dies mit anfallenden Sonderproben zu verrechnen. Dies sollte schriftlich vereinbart werden. Gegenseitiges Verständnis und Hilfe sind die Schlüssel zur weiteren Zusammenarbeit.

Wichtig ist es für Vereine und Freiberufler, Veranstaltungsabsagen und Einkunftsausfälle zu dokumentieren. Der Bund und die Länder haben angekündigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Zuwendungen für entfallene Projekte nicht zurückzufordern.

Wir bemühen uns, zusammen mit dem Bayerischen Musikrat und dem  Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Chorarbeit weiter zu fördern und hoffen, dass Sie und Ihr Chor möglichst bald wieder mit viel Freude das Chorsingen aufnehmen können.

Risikobewertungen

Risikoeinschätzung einer Coronavirus-Infektion im Bereich Musik zweites Update vom 19.05.2020 des Universitätsklinikums Freiburg: RisikoabschaetzungCoronaMusikSpahnRichter19.5.2020

Fragen zum Vereinsrecht

 Veranstaltungsabsagen

Auf Grund der geltenden Allgemeinverfügungen sind alle Veranstaltungen und Versammlungen in Bayern derzeit untersagt. Dieses Veranstaltungsverbot bricht alle geschlossenen Verträge. Es stellt „Höhere Gewalt“ dar. Dieses Veranstaltungsverbot gilt ähnlich auch in allen anderen Bundesländern, teilweise auch im Ausland. “Höhere Gewalt” befreit die dadurch betroffene Vertragspartei zeitweise oder möglicherweise dauerhaft von ihrer vertraglichen Leistungspflicht. Die andere Vertragspartei kann deswegen keinen Schadensersatz verlangen. Es können natürlich beide Vertragsparteien den Vertrag auf Grund „Höherer Gewalt“ aufheben, weil die Erfüllung eben unmöglich wird auf Grund des bestehenden Verbots. Es ist sehr sinnvoll, rechtzeitig und begründet abzusagen. (nach: www.bayern-kreativ.de)

 Erleichterungen im Vereinsrecht

Um die Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht abzumildern, wurde unter anderem eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere “virtuelle Sitzungen” vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht. Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 25.3.2020 verabschiedet.

Hermann Arnold
-Präsident-

Weitere Beiträge …

  • HILFESTELLUNGEN ZUM UMGANG MIT DER CORONA-SITUATION
  • DAS MSB-JAHRESPROGRAMM 2020
  • ROCK, POP, JAZZ – EXKLUSIV
  • BUNDESVERSAMMLUNG DES MAINTAL-SÄNGERBUNDES
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Die nächsten Termine beim MSB:

FortbildungKonzertKonzertKonzertKonzert
17.10.2026 13:3017.10.2026 19:0017.10.2026 19:0022.10.2026 19:0024.10.2026 18:00
Kinder-und Jugendworkshop des Sängerkreises Ascha...Im Rahmen des 150 Jährigen Vereinsjubiläums feie...Im Rahmen des 30. Geburtstages vom Gemischten Chor...Sound of Democracy | 22. Oktober, 19.00 Uhr, St. L...Gestaltung der Messe mit anschließendem Kurzkonze...
Sängerkreis VER.SAENGERBUND LIEDERKRANZ BÜRGSTADT, BürgstadtSängerkreis SÜDDEUTSCHER KAMMERCHOR, Alzenau 4GESANGVEREIN LIEDERKRANZ ROTHENBUCH 1900, Rothenbuch

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