Chorproben sind zur Zeit nicht möglich!
Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen wurden in die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) übernommen. Chorproben sind daher durch die übergeordneten §§ 1 und 3 untersagt.
Die Verordnung ist seit 09.12.2020 in Kraft und gilt bis 05.01.2020.
Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit!
Hermann Arnold
Präsident Maintal-Sängerbund