CHORGESANG IM BEREICH DER LAIENMUSIK WIEDER MÖGLICH

Seit 22.06.2020 ist das Rahmenhygienekonzept der beiden Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst veröffentlicht und wurde an die Vereine weiter gereicht. Da vor dem Konzert die Probe liegt, hier zur Absicherung noch einmal  das Muster der Bayerischen Chorverbände: Hygienekonzept_Vorlage

Die Freude am Chorsingen können Sie wieder entdecken, wenn Sie:

– Hygiene und Abstandsregeln einhalten,
– die Maskenpflicht beachten,
– sich an Lüftungsregeln begrenzter Probendauer halten,
– Ihrer Dokumentationspflicht nachkommen.

Bitte beachten Sie, dass für die rechtliche Verbindlichkeit ausschließlich das Rahmenhygienekonzept des StMWK Bayern gilt:Hygienekonzept-für-Chorgesang-im-Bereich-der-Laienmusik