Musik für alle

Die 3. Förderphase des Programms „Musik für alle!“ (2023-2027)
startet mit einer neuen Ausschreibung. 

In den kommenden Jahren können sich Chöre, Orchester, Musikvereine, Kirchengemeinden, soziale und kulturelle Einrichtungen mit Projektideen für neue, außerschulische Musikprojekte bewerben. Dafür stehen in den nächsten fünf Jahren insgesamt 4,8 Mio. EUR zur Verfügung.

Musik für alle!“ fördert musikalische Projekte mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 3-18 Jahren mit bisher erschwertem Zugang zur Musik. Drei Organisationen arbeiten vor Ort zusammen und bringen sich mit Eigenleistungen in die Projektarbeit ein, z.B.: Musikverein/Chor + Jugendzentrum + Schule/Kita.
Für das Musizieren und Singen im Ensemble, für den Zugang zu Rhythmusgefühl oder Beatboxing, ob Musical oder Kinderoper, Schnupperkurse oder Instrumentenkarussell und für Konzertbesuche bieten die fünf verschiedenen Module Kaleidoskop, Rhythmus, Ensemble, Große Bühne und Expedition viele Möglichkeiten für die Umsetzung einer Projektidee.

Es handelt sich dann um eine 100%-ige Finanzierung ohne Eigenmittel. Es werden Honorare, Aufwandsentschädigungen und Sachkosten für Ihr Projekt gefördert. Die antragstellende Organisation erhält eine Verwaltungspauschale von 7% am Ende des Projekts.

Bewerbungen können drei Mal im Jahr hier eingereicht werden.

Die Antragsfristen sind jeweils:

·       zum 15. Januar mit Projektstart ab 15. März

·       zum 1. Mai mit Projektstart ab 1. Juli

·       zum 1. September mit Projektstart ab 1. November

Deutsche Chorjugend - Fortbildungsprogramme

Wie leite ich einen Chor? Wie leite ich einen Verein? Wie präsentiere ich meinen Chor auf Social Media?

Fragen, die alle angehen, die Lust auf Singen, Organisation oder Chorleitung haben. Die Deutsche Chorjugend hat dazu ein tolles Online-Paket geschnürt, das wir gerne weiterempfehlen. Mehr dazu, könnt ihr hier erfahren.

Singbus Online 

Wenn ich singe, fühle ich mich sofort besser

Singen tut uns gut, das spüren nicht nur Chorsängerinnen und -sänger

 Macht Musik glücklich? Macht Musik gesund? Sind wir Menschen alle musikalisch? Lässt sich das auch wissenschaftlich beweisen? Was passiert beim Singen mit unserem Körper und unserer Psyche? Mehr dazu erfahren sie hier.

saenger neu

Vom Glück zu singen

ES LOHNT SICH IMMER, ZU SINGEN UND MUSIK ZU MACHEN  

-NEUN GRÜNDE, WARUM ES SICH LOHNT-

Bild Vom Glück zu singen Rechte BRIn Bayern singen mindestens 90.000 Menschen in Chören. Nur in Blasorchestern sind in Bayern noch mehr  Musikerinnen und Musiker organisiert. Sie alle haben die letzten beiden Corona-Jahre stark getroffen. Der Bayerische Musikrat und BR-KLASSIK wollen diesen Trend wieder umkehren und rufen mit der Kampagne #MachMusik die Menschen dazu auf (wieder) Musik zu machen. Der Film Vom Glück zu singen zeigt in diesem Rahmen, was es für Menschen bedeuten kann, wenn sie in einem Chor aktiv sind.



Landtagspräsidentin Ilse Aigner (Schirmherrin)

„Was wäre die Welt ohne Musik – kein Fest ist ohne sie vorstellbar, das kulturelle Leben ohne Musik undenkbar! Wie bei  mir selbst reicht nicht bei jeder und jedem das Talent fürs Symphonieorchester, aber selbst Musik zu machen, bringt  Freude – und die Menschen zusammen. Wer im Chor oder in einem Ensemble mit anderen musiziert, erfährt Gemeinschaft und schafft gemeinsam etwas Größeres und Neues.“

BMR-Präsident Dr. Helmut Kaltenhauser 

„Unsere Kampagne #MachMusik ist wie eine aufmunternde Aufforderung an Menschen jeden Alters und jeder Kultur in Bayern. Ein Lied pfeifen, vor sich hin trällern, sein Instrument ausgraben oder dahin gehen, wo man sich in der Gemeinschaft mit Gleichgesinnten wohl fühlt, um anzufangen, was man schon immer tun wollte: Musik machen. In Bayern sind es über eine Million Menschen, die mit Überzeugung sagen, das ist Lebensfreude pur. Mit unserer Kampagne #MachMusik wollen wir Wege aufzeigen, wie es gelingt.“

DRINGENDER BRIEF AN DIE BAYERISCHE STAATSREGIERUNG

Die Präsidenten der vier Bayerischen Chorverbände haben über das Pfingstwochenende intensiv beraten. Die Unstimmigkeiten und Ungerechtigkeiten bei den Regelungen für verschiedene gesellschaftliche Gruppierungen wurden in einem dringenden Brief an die Bayerische Staatsregierung zusammengefasst und mit der klaren Forderung nach einer schnellstmöglichen Nachbesserung versandt.

 

Dienstag, 25.05.2021

Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Florian Herrmann,
sehr geehrter Herr Staatsminister Klaus Holetschek,
sehr geehrter Herr Staatsminister Bernd Sibler,

der anfänglichen Freude über die Wiederermöglichung von Proben und Auftritten für Chöre und Laienmusikensembles in Bayern nach Ankündigung durch den Ministerpräsidenten am 4. Mai und Bekanntmachung des Ministerratsbeschlusses am 10. Mai mit Aussicht auf eine Wiederaufnahme des Probenbetriebs ab 21. Mai folgte mit der Veröffentlichung des Rahmenhygienekonzepts eine heftige Ernüchterung.

Nicht nur der Umstand, dass die Veröffentlichung der Bekanntmachungen (BayMbl 353 + 354 am 19. Mai., 12.BayIfSMV Fortschreibung vom 20.Mai) mit einem nicht nachvollziehbaren Abstand von 15 Tagen nach der ersten Ankündigung und erst 2 Tage vor Inkraftsetzung erfolgte, sondern vor allem die offenkundig zu Tage tretende Ungleichbehandlung des Laienchorwesens etwa gegenüber dem Amateursport löste umgehend sehr zahlreiche und deutliche bayernweite Reaktionen in den Reihen unserer rund 3070 Mitgliedschöre aus.

Diese reichen von verhaltener Freude über den bescheidenen Öffnungsschritt, massivem Unverständnis für die nicht aufeinander abgestimmten Regelungen bis hin zu sehr verärgerten Reaktionen über die Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen gesellschaftlichen Gruppen, die an Deutlichkeit keinen Zweifel lassen. Ursache dafür ist, dass die mit den ministeriellen Ankündigungen und Presseveröffentlichungen für die Wiederaufnahme des Probenbetriebs erwarteten praxisbezogenen Regelungen nicht die Ergebnisse der intensiven Vorgespräche wiedergeben, sondern im Gegensatz zu zeitgleich geregelten vergleichbaren Bereichen sogar noch verschärft wurden.

Als besonders schwerwiegend wird dabei empfunden, dass eine Erleichterung bei den Testpflichten für die Laienmusik in § 27 Abs. 2 der 12. BayIfSMV für Inzidenzen unter 50 im Gegensatz zu Erleichterungen für die Außengastronomie, die kulturellen Veranstaltungen und den Sport nicht enthalten ist. Allein für die Proben in der Laienmusik gilt demnach eine Testpflicht bei Inzidenzen von 0 (!) bis 100.

Die generelle Begrenzung der Personenzahl für Proben im Laienmusikbereich auf 10 innen und 20 im Freien wurde bereits im April, also noch zu Zeiten mit einer bayernweiten 7-Tage-Inzidenz von weit über 100, für einen ersten, zeitlich begrenzten Öffnungsschritt diskutiert. Diese Personenbegrenzung ohne Berücksichtigung der Inzidenzzahlen passt mit den jetzt zeitgleich veröffentlichten Rahmenkonzepten für kulturelle Veranstaltungen und den Sport sowie den Regelungen für weitere Öffnungsschritte nach § 27 der fortgeschriebenen 12. BayIfSMV ebenfalls nicht mehr zusammen.

Weitere Unschärfen bei einzelnen Regelungen sorgen für Unsicherheit. Hierzu zählen insbesondere eine klare Regelung bei der Ermittlung der zulässigen Personenzahl unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene (SchAusnahmV) sowie eine klare Definition der Abstandsregeln für Geimpfte, Genesene und Haushaltsangehörige.

Die für eine Teilnahme am Präsenzunterricht verpflichtenden Tests für Schulkinder müssen mit einfacher Bestätigung durch die Schule auch für Kinderchorproben und andere außerschulische Angebote im zeitlichen Gültigkeitsrahmen anerkannt werden. Eine taggleiche doppelte Testpflicht findet keine Akzeptanz, verursacht erhebliche unnötige Kosten und zusätzlichen Betreuungsaufwand, führt zum Fernbleiben von außerschulischen Angeboten und zerstört damit die Nachwuchsarbeit.

Auf viele dieser Punkte wurde bereits im Vorfeld bei den vorbereitenden fachlichen Abstimmungsgesprächen mit dem StMWK ausdrücklich hingewiesen, ohne dass sie nun in die veröffentlichten Regelungen Eingang gefunden haben. Wissenschaftliche valide Daten zu den Anforderungen an die Mindestabstände wurden einfach nicht berücksichtigt. Ergebnis sind praxisferne, nicht faktenbasierte und damit teilweise nicht schlüssige bzw. nachvollziehbare Regelungen. Darüber hinaus fehlen jegliche Hinweise auf weitere Öffnungsschritte.

Als Vertreter von über 90.000 Chorsängerinnen und Chorsängern in Bayern erwarten wir mit der zum 7. Juni anstehenden Fortschreibung der 12. BayIfSMV klare Regelungen zu folgenden Punkten mit ergänzender Anpassung des Hygienekonzepts für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater:

  • Klare Festlegung weiterer Öffnungsperspektiven (Schritt 2), z.B.: Unbegrenzte Personenzahl mit Mindestabstandsregelung, ggf. Testpflicht bei einer Inzidenz von 50-100
  • Klare Festlegung, dass die Testpflicht unter einer Inzidenz von 50 entfällt
  • Klare Festlegung, dass für Kinder und Jugendliche die in den Schulen durchgeführten Schnellteste im Rahmen ihrer zeitlichen Gültigkeit auch für Chorproben und Auftritte gelten
  • Klare Bestätigung der Ausnahmenregelung für Geimpfte und Genesene bei der Ermittlung der Personenzahl (SchAusnahmV)
  • Klare Bestätigung der aufgehobenen Mindestabstände für Geimpfte, Genesene und Angehörige eines Haushalts.

Unsere Sängerinnen und Sänger erwarten eine eindeutige und schnelle Antwort auf ihre missliche Lage und eine Beendigung der eklatanten Ungleichbehandlung.
Mit freundlichen Grüßen

Alexander Seebacher
Bayerischer Sängerbund e.V.

Dr. Paul Wengert
Chorverband Bayerisch-Schwaben e.V.

Prof. Dr. Friedhelm Brusniak
Fränkischer Sängerbund e.V.

Hermann Arnold
Maintal Sängerbund 1858 e.V.