Die intensiven Bemühungen unserer Laienmusikverbände und des Bayerischen Musikrates waren erfolgreich: Nach vielen Monaten Stillstand im Proben- und Konzertbetrieb unserer Mitgliedschöre hat die Staatsregierung umfangreiche Lockerungen ab Montag, 07.06.2021 angekündigt.
– Bei einer Inzidenz > 100 gilt bis 30.06.2021 weiterhin die Bundesnotbremse,
– bei Inzidenz unter 100 gilt ab Montag, 07.06.2021 die 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV).
Darin sollen umfangreiche Lockerungen in Kraft treten, im Laienmusikbereich sind dies speziell:
- Aufhebung der Personenbegrenzung bei Proben im Innen- und Außenbereich. Die Maximalteilnehmer*innenzahl errechnet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes. Die Mindestabstände (1,50 Meter zur Seite, 2,0 Meter in Singrichtung) sind einzuhalten. Die Maskenpflicht im Innenbereich bleibt unverändert bestehen.
- Aufhebung der Testpflicht bei stabiler Inzidenz unter 50.
- Geimpfte / Genesene sind grundsätzlich von der Testpflicht befreit.
- Sofern noch eine Testpflicht besteht, werden im Kinder- und Jugendbereich die Testungen im Rahmen des Schulunterrichts auch im außerschulischen Bereich anerkannt: Es muss keine zusätzliche Testung am gleichen Tag erfolgen.
- Aufhebung der Personenbegrenzung im Bereich des außerschulischen Musikunterrichts.
- Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Personen (bei fester Sitzplatzzuordnung) zugelassen.
> Bericht aus der Kabinettssitzung vom 04.06.2021
13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gültig ab 07.06.2021
– Verordnung-2021-384 –
Ihr
Hermann Arnold
MSB-Präsident