Wer geschützte Musik aufführt, kommt um sie nicht herum: Die GEMA. Für Rechteinhaber wie Komponisten, Arrangeure, Textdichter, Musikverlage in aller Welt ist sie oft eine Überlebensgarantie. Der neue, mit der GEMA ausgehandelte Vertrag, weist einige Veränderungen gegenüber dem bisherigen auf.
Alle Musikwiedergaben (Konzerte, Liederabende sowie gesellige Veranstaltungen mit Musiknutzung) sind unmittelbar nach dem Stattfinden zu melden, spätestens jedoch bis zum 10. des Folgemonats. Bitte nutzen Sie hierfür das unten stehende GEMA-Meldeformular und senden Sie dieses sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben an die GEMA-Sachbearbeitung des Maintal-Sängerbundes.
• Gema-Meldung (GEMA_Meldeformular_2020.pdf)
• Hinweise zur GEMA-Anmeldung (Hinweise zur Gema-Anmeldung)
• Gema-Gesamtvertrag (GEMA_Gesamtvertrag_2018)
• Gema-Lizenzvereinbarung_2018 (GEMA-Lizenzvertrag_2018)
Anpassung des Pauschalvertrags 2024
Bayern will mit der Anpassung 2024 des Pauschalvertrags mit der GEMA das Ehrenamt weiter stärken. Mit den gewonnenen Erkenntnissen des vergangenen Jahres wurden nun gemeinsam mit der GEMA Anpassungen am Pauschalvertrag vorgenommen und erweitert:
mehr Nutzungsberechtigte – mehr Veranstaltungen – größere Veranstaltungsfläche.
- Veranstaltungen bis zu einer Fläche von bis zu 500 qm (bisher 300 qm) pauschal abgegolten,
- vier (bisher zwei) Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei und
- alle Organisationen können vom Pauschalvertrag profitieren, die gemeinnützige (§ 52 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 AO) Zwecke verfolgen (bisher nur eingetragene und gemeinnützige Vereine).
Dadurch wird der Rahmenvertrag des Freistaats deutlich interessanter.
Weiterhin gilt, dass
- die Veranstaltungen ohne Eintritt sein müssen (Spenden dürfen gesammelt werden),
- keine Konzerte pauschal abgegolten sind (auch wenn das aus dem Text nicht so deutlich hervorgeht),
- nicht nur Veranstaltungen mit Livemusik sondern auch von Tonträgern abgegolten sind und
- die Veranstaltungen über das GEMA-Portal gemeldet werden müssen. Dort erfolgt die Zuteilung zum Rahmenvertrag des Freistaats oder zu bestehenden Verträgen der Laienmusikverbände.
Weitere Infos finden Sie hier.